Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung
Allen Angeboten, Verkäufen, Lieferungen und Leistungen der Essener Geldschrankfabrik GmbH & Co KG liegen ausschließlich unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichenden Bestimmungen des Kunden widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Unsere Bedingungen werden durch Auftragserteilung oder durch Annahme der Lieferung anerkannt.

2. Angebot und Vertragsschluss
Die Bestellung gilt als angenommen, wenn sie von uns in geschäftsüblicher Form schriftlich bestätigt wird. Lieferung und Rechnung gelten gleichzeitig als Auftragsbestätigung. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Modelle, Muster und Abbildungen beinhalten keine zugesicherten Eigenschaften oder Beschaffenheitsgarantien, sondern dienen der Produktbeschreibung und sind nur annähernd maßgebend. Handelsübliche Abweichungen oder Änderungen sind zulässig, soweit sie die Nutzbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

Bei Bestellungen im Online-Shop gilt folgendes:
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons „Bestellung senden“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die  Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Der Kaufvertrag kommt mit unserer separaten Auftragsbestätigung per email zustande.

3. Lieferung, Versand, Gefahrübergang
Lieferfristen und Termine gelten stets nur als annähernd vereinbart, es sei denn, sie sind ausdrücklich und schriftlich von uns bestätigt worden.
Teillieferungen sind zulässig. Jede Teillieferung gilt als selbständiges Geschäft.
Der Versand erfolgt auf Risiko des Käufers. Die Gefahr geht spätestens mit Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur oder sonstige im Rahmen des Versand zuständige Dritte auf den Kunden über.
Die Versicherung des Liefergegenstandes gegen Transportschäden wird nur auf Wunsch des Kunden vorgenommen. Wir berechnen in diesem Fall die uns entstandenen Kosten, übernehmen aber keine Verantwortung für die Durchführung der Versicherung selbst.
Transportschäden und offene Mängel muss der Kunde zur Wahrung etwaiger Ansprüche sofort bei dem zuständigen Transportunternehmen melden.

4. Zahlungsbedingungen
Die Preise gelten, wenn nichts anderes vereinbart, ab Werk. Sie schließen die Kosten der Verpackung, Fracht und Aufstellung nicht ein.
Wir behalten uns die Lieferung gegen Vorkasse und Nachnahme vor, insbesondere, wenn sich berechtigte Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden ergeben.
Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

5. Abnahme
Der Kunde ist verpflichtet, den Liefergegenstand unverzüglich ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme können wir von unseren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung bei Abnahmeverzug können wir 25 % des Bestellpreises ohne Abzüge fordern., sofern der Kunde nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist. Im übrigen bleibt uns, wie etwa auch bei Sonderanfertigungen, die Geltendmachung, höheren Schadens vorbehalten.
 
6. Eigentumsvorbehalt
Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
Bei Verträgen mit Unternehmern gilt folgendes:
Die Ware steht unter unserem Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller ausstehenden oder zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung. Bei Zahlung im Scheck-/Wechselverfahren bleibt der Eigentumsvorbehalt bestehen bis zur endgültigen Gutschrift des Zahlungsbetrages bei uns. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verkaufen, solange er seinen
(Zahlungs-)verpflichtungen und sonstigem vertraglichen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt, andernfalls sind wir nach vorheriger Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen und zu verwerten. Den Verwertungserlös ist nach Abzug der Verwertungskosten mit vom Kunden geschuldeten Beträgen zu verrechnen.
Eine solche Rücknahme gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
Bei Weiterveräußerung tritt der Kunde an uns alle seine gegenüber seinen Kunden aus dem Weiterverkauf erwachsenden Forderungen ab. Der Kunde ist berechtigt, diese Forderungen einzuziehen; jedoch sind wir bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt vom Kunden die Mitteilung dieser Forderungen sowie Namen und Anschrift seiner Kunden zu verlangen. Sodann sind wir berechtigt, die Abtretung der Forderung den Käufern des Kunden mitzuteilen und diese Forderungen selbst einzuziehen. Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Kunden Sicherheiten insoweit freizugeben, als diese die zu sichernden Forderungen um 20 % oder mehr übersteigen. Für die Bewertung ist der Einkaufspreis maßgebend. Die Befugnisse des Kunden, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern, endet mit dem Widerruf durch uns, infolge einer nachhaltigen Verschlechterung des Kunden, spätestens mit seiner Zahlungseinstellung oder mit der Beantragung bzw. Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen.
Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren wie z.B. Feuer, Diebstahl, Wasser etc. im gebräuchlichem Umfang zu versichern. Der Kunde tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der o.g. Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstiger Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe des Fakturenwertes der Ware ab. Wir nehmen die Abtretung an.

7. Gewährleistung
Ist der Kunde Verbraucher, regeln sich dessen Ansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften.
Für eventuelle Mängel leisten wir, sofern der Kunde Unternehmer ist, wie folgt Gewähr:
Soweit unsere Lieferung und Leistung mangelhaft ist und dies vom Kunden rechtzeitig schriftlich gem. § 377 HGB beanstandet wurde, werden wir nach unserer Wahl nachliefern oder nachbessern (Nacherfüllung).
Für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter und unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Gebrauchsanweisungen oder fehlerhafter Behandlung entstanden sind, übernehmen wir keine Gewähr.

8. Haftung
Über Gewährleistungsansprüche hinaus haften wir für Schadenersatzansprüche nur, soweit uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder der Schaden auf einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder Ansprüchen nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Der Haftungsausschluss für Fälle einfacher Fahrlässigkeit findet bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit keine Anwendung. In diesen Fällen haften wir auch bei einfacher Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen.

9. Widerrufsrecht
Bei Fernabsatzverträgen steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht zu. Wenn der Verbraucher seine Vertragserklärung widerruft, hat er die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn er bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat.

10. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Gerichtsstand und Erfüllungsort richten sich bei Verbrauchern nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für alle anderen ist - soweit gesetzlich zulässig - Gerichtsstand und Erfüllungsort unser Hauptsitz. Wir sind berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

12. Salvatorische Klausel
Sind eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit des übrigen Teils bzw. der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen bzw. des unwirksamen Teils der Bestimmung gilt die rechtliche Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
Stand August 2010

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